Wersja [19971]
To jest stara wersja BMVILeitfadenTransnationaleEVTZ2014 utworzona przez MarcinKrzymuski, 2015-09-29 15:40:32.
Lit.: BMVI, Leitfaden zur Gründung eines EVTZ für Akteure der transnationalen Zusammenarbeit, 2014
Inhaltsverzeichnis:
1 Einleitung
2 Checkliste
2.1 Besteht der Bedarf einen EVTZ zu gründen?
2.1.1 Welche Erfordernisse/Bedürfnisse der Zusammenarbeit bestehen?
2.1.2 Politische Willenserklärung
2.2 Grundlegende Fragen
2.2.1 Welche Ziele sollen mit der Zusammenarbeit im EVTZ erreicht werden?
2.2.2 Welche Aufgaben soll der EVTZ (in welchem Umfang) übernehmen?
2.2.3 Gibt es andere realistische Alternativen zum EVTZ?
2.2.4 Auf welches Territorium soll sich die Zusammenarbeit bzw. der EVTZ beziehen?
2.2.5 Welche Partner sollen Mitglied im EVTZ bzw. über andere Wege in die Zusammenarbeit des EVTZ integriert werden?
2.2.6 Wo soll der EVTZ seinen Sitz haben?
2.2.7 Welche Möglichkeiten bzw. Beschränkungen ergeben sich durch die relevanten nationalen Rechtsrahmen für die Gründung eines EVTZ?
2.2.8 Wie soll der EVTZ finanziert werden?
2.2.9 Wer haftet in welchem Umfang?
2.2.10 Gibt es ggf. zeitliche Beschränkungen für eine sinnvolle Gründung eines EVTZ?
2.2.11 Welche Aufwendungen und Nutzen sind von einem EVTZ zu erwarten?
2.3 EVTZ-Gründung
2.3.1 Aushandlung und Schreiben von Übereinkunft und Satzung
2.3.2 Einleitung und Durchführung des Verfahrens zum Antrag auf Genehmigung
2.4 EVTZ-Arbeit beginnt
Anhang - Informationsmaterial
wydawca: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)1 Einleitung
2 Checkliste
2.1 Besteht der Bedarf einen EVTZ zu gründen?
2.1.1 Welche Erfordernisse/Bedürfnisse der Zusammenarbeit bestehen?
2.1.2 Politische Willenserklärung
2.2 Grundlegende Fragen
2.2.1 Welche Ziele sollen mit der Zusammenarbeit im EVTZ erreicht werden?
2.2.2 Welche Aufgaben soll der EVTZ (in welchem Umfang) übernehmen?
2.2.3 Gibt es andere realistische Alternativen zum EVTZ?
2.2.4 Auf welches Territorium soll sich die Zusammenarbeit bzw. der EVTZ beziehen?
2.2.5 Welche Partner sollen Mitglied im EVTZ bzw. über andere Wege in die Zusammenarbeit des EVTZ integriert werden?
2.2.6 Wo soll der EVTZ seinen Sitz haben?
2.2.7 Welche Möglichkeiten bzw. Beschränkungen ergeben sich durch die relevanten nationalen Rechtsrahmen für die Gründung eines EVTZ?
2.2.8 Wie soll der EVTZ finanziert werden?
2.2.9 Wer haftet in welchem Umfang?
2.2.10 Gibt es ggf. zeitliche Beschränkungen für eine sinnvolle Gründung eines EVTZ?
2.2.11 Welche Aufwendungen und Nutzen sind von einem EVTZ zu erwarten?
2.3 EVTZ-Gründung
2.3.1 Aushandlung und Schreiben von Übereinkunft und Satzung
2.3.2 Einleitung und Durchführung des Verfahrens zum Antrag auf Genehmigung
2.4 EVTZ-Arbeit beginnt
Anhang - Informationsmaterial
op. naukowa:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Berlin
Dr. Katharina Erdmenger
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Bonn
Dr. Wilfried Görmar
opracowanie:
Spatial Foresight, Berlin Sabine Zillmer, Kai Böhme, Christian Lüer
in Zusammenarbeit mit EureConsult, Echternach Thomas Stumm
rok wydania: 2014
miejsce wydania: Berlin
język: niemiecki
dostępność: w całości na stronie BBSR
wersja angielska: Guideline for the establishment of an EGTC for stakeholders of transnational cooperation
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